Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGBs First Class Marine gmbh

Mit der Auftragserteilung an uns, gelichgültig in welcher Form diese erfolgt, anerkennt der Kunde unsere Geschäftsbedingungen, die sowohl für die Lieferung von Waren, als auch für Leistungen gelten.

Wird von uns eine technische Projektausarbeitung verlangt, so wird diese von uns in Rechnung gestellt, falls keine anders lautenden Vereinbarungen vorliegen.

Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum, unter dem Schutz der einschlägigen, gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Vervielfältigung, Nachahmung, Wettbewerb usw.

Wird die Ware aufgrund von Plänen, Skizzen, Angaben oder Modellen des Kunden angefertigt, so wird nur Gewähr für die Ausführung gemäß den Angaben des Kunden im Umfang des Gesetzes geleistet, nicht jedoch für die Richtigkeit und Tauglichkeit der Angaben des Kunden.

Ausgenommen einer gegenteiligen, schriftlichen Vereinbarung sind alle unsere Angebote entgeltlich und unverbindlich, doch wird bei Erteilung eines Auftrages im Umfang des Angebotes bezahltes Entgelt gutgeschrieben. Die im Angebot verzeichneten Preise sind die Preise des Tages, dessen Datum das Angebot trägt.

Die Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart, ab Werk, ohne Verpackung, Verladung und Versicherung. Ist die Lieferung mit Zustellung vereinbart, verstehen sich die Preise ohne Abladen und ohne Vertragen.

Treten zwischen Vertragsabschluss und Leistungsausführung Lohnkostenerhöhungen durch Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag, Materialkostenerhöhungen aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommission oder Änderungen der Weltmarktpreise für Rohstoffe ein, so erhöhen sich die in Betracht kommenden Preise entsprechend.

Bei Vertragsabschluss mit Offenlassen der Preise, werden die am Tag der Lieferung geltenden Preise verrechnet.

Soweit nicht andere Vereinbarungen getroffen wurden, ist die Hälfte der Auftragssumme bei Auftragserteilung, der Rest bei Fertigmeldung bzw. Versandbereitschaft zu bezahlen.

Ab dem Fälligkeitstag sind infolge Zahlungsverzug 12% Verzugszinsen, sowie alle außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten der Forderungseintreibung vom Auftraggeber zu bezahlen.

Pönaleaufträge werden von uns nicht angenommen.

Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen, von uns nicht anerkannten Gegenansprüchen zurückzuhalten.

Die Lieferfrist beginnt frühestens mit der Annahme der Bestellung, jedoch nie vor endgültiger Klärung aller technischen Details und finanziellen Voraussetzungen.

Streiks, Fälle höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten und dergleichen entbinden uns von übernommenen Lieferverpflichtungen.

Ist der Auftrag seiner Natur nach dringend durchzuführen oder wird seine dringende Ausführung vom Auftraggeber gewünscht, werden die durch die notwendigen Überstunden und die durch Beschleunigung der Materialbeschaffung auflaufenden Mehrkosten berechnet.

Der Gefahrenübergang tritt bei Fertigmeldung und Bereitstellung ein. Nimmt der Kunde die bereitgestellte Ware zum vereinbarten Zeitpunkt nicht an, so sind wir berechtigt, Erfüllung zu verlangen, sowie die Einlagerung der Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden zu veranlassen und sonstige gesetzliche Rechte geltend zu machen.

Mängel können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie bei Empfang der Ware geltend gemacht werden, wobei uns eine angemessene Frist für die Behebung der Mängel einzuräumen ist.

Es gilt ausdrücklich als vereinbart, dass wir dem Kunden gegenüber nur für Ersatz bzw. Instandsetzung der mangelhaften Ware haften, jedoch kein Anspruch auf Wandlung oder Preisminderung besteht. Ebenso haften wir nicht für mittelbare Schäden, wie Betriebsausfall und dergleichen. Kosten einer durch den Kunden selbst vorgenommenen Mängelbehebung werden von uns nur übernommen, wenn dies ausdrücklich vorher vereinbart wird.

Bei Übernehme von Reparaturaufträgen oder bei Umänderungen oder Umbauten alter, sowie fremder Waren, sowie bei Lieferung gebrauchter Waren übernehmen wir keine Gewähr.

Wir behalten uns in allen Fällen das Eigentumsrecht an allen gelieferten Waren vor. Das Eigentum geht erst nach vollständiger Bezahlung unserer sämtlichen gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen gegen den Kunden auf diesen über.

Im Falle der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sind wir berechtigt, dem Kunden das Benützungsrecht an unserer Ware ohne gerichtliche Hilfe zu entziehen unter Inanspruchnahme des Rechtes des freien Zutrittes zu unserem Eigentum.

Ebenso dürfen wir den Vertragsgegenstand freihändig verwerten und zunächst alle Spesen abdecken, vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Ersatzansprüche.

Der Vertrag unterliegt dem Recht des Verkäufers.

Andere Einkaufs- und Zahlungsbedingungen gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

Liegt ein Verbrauchergeschäft im Sinne des § 1 Abs. 1 Ziff. 2 des Konsumentenschutzgesetzes, BGBI, 49 Stück/1979 vor, so gelten vorstehende Bedingungen nur insoweit, als sie nicht den Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes widersprechen.

Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetzes BGBI.-Nr. 99/1988 vom 12.2.1988 oder aus anderen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden an betrieblich genutzten Gegenständen von Unternehmern ist ausgeschlossen.

Wenn einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen aufgrund von gesonderten Vereinbarungen unwirksam sind, berührt das die Geltung der übrigen Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, nicht.

Erfüllungsort ist Tulln.

Als Gerichtsstand wird das für die Firma First Class Marine GmbH. sachlich zuständige Gericht vereinbart. Beide Vertragspartner unterwerfen sich dem österreichischen Recht, welches ausschließlich auf den vorliegenden Vertrag anzuwenden ist.